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Neujahr 2022

Ich wünsche Ihnen
ein gesundes neues Jahr!


Auch 2022 bin ich gerne für Sie da


Ausblick – das ändert sich im neuen Jahr:

  • Beitragszuschlag für Kinderlose 
    Der Beitragszuschlag auf die Pflegepflichtversicherung für Kinderlose in der Gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 0,25 Prozent auf 0,35 Prozent. Dieser Zuschlag ist vom Versicherten allein zu tragen; er erhält keinen Zuschuss von seinem Arbeitgeber.
  • Betriebsrenten: Zuschüsse
    Ab 1.1.2022 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, für bestehende Entgeltumwandlungen ihrer Mitarbeiter zur bAV einen Zuschuss zu leisten. Damit erhöht sich tendenziell die Versorgung aller bAV-Sparer. Welche Möglichkeiten es hier genau gibt, können wir gerne in einem Gespräch klären.
  • Grundfreibetrag steigt
    Der Grundfreibetrag, also der steuerfreie Teil Ihres Einkommens, erhöht sich zum 1. Januar 2022 für Alleinstehende von 9.744 Euro auf 9.984 Euro. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag: 19.968 Euro. 
  • Mindestlohn & Minijobs
    Der Mindestlohn steigt von 9,60 auf 9,82 Euro pro Stunde. Im Juli erfolgt eine weitere Erhöhung auf 10,45 Euro. Die neue Regierung strebt zudem eine mittelfristige Anhebung auf 12 Euro pro Stunde an. Auch die Grenzen für steuer- und sozialversicherungsfreie Minijobs will Neukanzler Olaf Scholz von 450 auf 520 Euro anheben, die von Midijobs auf 1.600 Euro.
  • Kfz-Versicherung: Neue Regionalklassen 
    Rund 25 Prozent aller Autofahrer werden 2022 in der Kfz-Haftpflicht einer neuen Regionalklasse zugeordnet. Sie bestimmt darüber, wie teuer ein bestimmtes Auto in der Versicherung ist. Laut dem Gesamtverband der Versicherungswirtschaft können sich knapp 4,2 Millionen Autofahrer über günstigere Klassen freuen, rund 5 Millionen werden hingegen hochgestuft.
  • Beitragsbemessungsgrenzen 
    Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) in der Sozialversicherung bleiben in 2022 größtenteils stabil, in der Rentenversicherung sinken sie im Westen sogar. Die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung bleibt stabil. Wer über 5.362,50 Euro brutto pro Monat verdient, kann sich auch als Angestellter privat krankenversichern lassen. 

Beratungstermin vereinbaren

Weitere Informationen über die Neuerungen im Jahr 2022 erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch.